Flugunterricht ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerfrei

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 13.11.2024 entschieden, dass Flugunterricht zur Erlangung einer Privatpilotenlizenz für Hobbyflieger nicht von der Umsatzsteuer befreit ist. Ein Luftsportverein, der Flugschüler ausbildet, hatte beim Erwerb eines Flugzeugs Umsatzsteuer gezahlt und diese als Vorsteuer vom Finanzamt (FA) zurückgefordert. Das FA lehnte dies ab, da der Unterricht umsatzsteuerbefreit sei, und somit keine Vorsteuer zurückverlangt werden könne. Das Finanzgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Der BFH…

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