Außergewöhnliche Belastung: Ärztliche Verordnung, Wassergymnastik, Fitnessstudiobeiträge und Funktionstraining

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten für eine ärztlich verordnete Wassergymnastik und Funktionstraining als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt werden können. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis können die Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Des…

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