Mandanten-Information: Verpflichtende digitale Aufbewahrung von Entgeltunterlagen ab dem 01.01.2027 (Stand August 2026)

Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01.01.2027 sind sämtliche Entgeltunterlagen vollständig und ausschließlich digital zu führen und für Zwecke der Betriebsprüfung elektronisch bereitzustellen. Papierunterlagen bzw. ein Nebeneinander von Papier- und Digitalunterlagen („Medienbruch“) sind dann nicht mehr zulässig. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2026 Bis zum 31.12.2026 können Arbeitgeber sich auf Antrag beim zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung noch von der Pflicht zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen befreien lassen. In diesem Fall…

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