Außergewöhnliche Belastung: Ärztliche Verordnung, Wassergymnastik, Fitnessstudiobeiträge und Funktionstraining

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten für eine ärztlich verordnete Wassergymnastik und Funktionstraining als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt werden können. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis können die Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Des…

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Frohe Weihnachten

Wir wünschen unseren Mitarbeitern, Mandanten und Freunden eine frohe Weihnacht und ein gute Jahr 2015. Wir wollen uns bei unseren Mandanten und Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr herzlich bedanken.

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Steuertermine 2015

  Quelle: Stanly Hinz

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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Das Bundesministerium der Finanzen hat eine neues Vordruckmuster (USt 1 TG) für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen herausgegeben. Werden Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 30. September 2014 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner unabhängig davon,…

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Überwiegend betrieblich genutztes Kraftfahrzeug ist notwendiges Betriebsvermögen

PKW als Zwangsbetriebsvermögen Das Steuerrecht ist nicht nur schwer verständlich, sondern führt mitunter zu kuriosen Ergebnissen. Dies musste ein Rechtsanwalt feststellen, der seine betrieblichen Fahrten mit seinem PKW einzeln aufgezeichnet und die Fahrzeugkosten pauschal mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben angesetzt hatte. Die betrieblich gefahrenen Kilometer betrugen mehr…

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Erste Einschätzungen des BVerfG Urteil zur Erbschaftsteuer

  Quelle: Deubner Verlag

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Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar

  Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer  und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des…

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