Der steuerliche Jahresabschluss eines Unternehmens

Bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. Dabei wird immer ein Zeitraum von 12 Monaten betrachtet, üblicherweise ist es das Kalenderjahr. In einigen Branchen ist ein sogenanntes abweichendes Wirtschaftsjahr üblich. So beträgt das Abrechnungsjahr etwa in der Landwirtschaft von Juli eines Jahres bis zum Juni des nächsten. Das Aufstellen eines Jahresabschlusses verfolgt dabei mehrere Ziele. Zum einen soll er helfen, Rechenschaft über das vergangene Jahr abzulegen und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens darzustellen. Dabei geht es um die Entwicklung des Vermögens und der Verbindlichkeiten innerhalb eines Unternehmens sowie um den Ausweis eines Gewinns oder Verlustes im Jahr. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie erfolgreich ein Unternehmen ist. Dabei werden wichtige Kennzahlen berechnet, wie zum Beispiel die Rentabilität (Wie rentiert sich das eingesetzte Kapital?) und die Liquidität (Wie zahlungskräftig ist das Unternehmen?). Das interessiert vor allem Investoren wie private Geldgeber und Banken, aber auch Lieferanten und Kunden. Nicht zuletzt bilden diese Zahlen auch die Grundlage für die Verteilung des Unternehmensgewinns und die Besteuerung der Firma.

Bestandteile des Jahresabschlusses Rechtliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses finden sich im deutschen Handelsgesetzbuch. Um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten, gibt es hier genaue Vorschriften, welche Auskünfte im Jahresabschluss gegeben werden und wie diese gegliedert sein müssen. Der so aufgestellte Abschluss wird auch als handelsrechtlicher Jahresabschluss bezeichnet. Er besteht aus einem Vermögensvergleich, der Bilanz. Hier wird das Vermögen (auch als Aktiva bezeichnet) den Verbindlichkeiten (Passiva) gegenübergestellt. Zum Jahresabschluss gehört außerdem die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres. Das Ergebnis dieser Aufstellung hat wiederum Einfluss auf die Bilanz. Außerdem müssen ein Anhang, ein Lagebericht und bei Konzernabschlüssen auch eine Eigenkapitalveränderungsrechnung und eine Kapitalflussrechnung angefügt werden. Ergänzend kann auch eine Segmentberichterstattung erstellt werden.

Besonderheiten des steuerrechtlichen Jahresabschlusses Der handelsrechtliche Abschluss stellt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens dar. Er wird vor allem im Interesse der Beteiligten, z. B. der Gesellschafter, und der Gläubiger aufgestellt. Dabei müssen besondere Prinzipien beachtet werden, wie etwa das Vorsichtsprinzip. Bei der Bewertung der Sachverhalte werden den Unternehmen bestimmte Wahlrechte eingeräumt, durch die das Jahresergebnis auch gestaltet werden kann. Für die Berechnung der Besteuerung gibt es jedoch spezielle Bilanzierungsvorschriften. Während in früheren Jahren noch identische Abschlüsse möglich waren, so ist es mit der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) jedoch erforderlich, sowohl einen handelsrechtlichen als auch einen steuerrechtlichen Jahresabschluss aufzustellen. Bei der Aufstellung des steuerrechtlichen Abschlusses werden vor allem Wahlrechte bei der Bewertung eingeschränkt sowie Rückstellungen anders ausgewiesen. Steuerliche Sonderregelungen dürfen nicht mehr in den handelsrechtlichen Abschluss übernommen werden. Im Vordergrund steht dabei immer das Ziel einer höchstmöglichen Besteuerung des Unternehmens.

Fazit Mit dem BilMoG wurden die steuerlichen Möglichkeiten der Unternehmen eingeschränkt. Der Aufwand beim Jahresabschluss hat sich deutlich erhöht, da fast immer ein separater steuerlicher Abschluss erstellt werden muss.

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