Die Aufgaben des Finanzamtes

Die Aufgaben des Finanzamtes

Steuern und Abgaben zahlen, das ist für viele Bürger und Unternehmen, Körperschaften und Vereine eine ungeliebte Belastung. Schnell, aber oftmals zu unrecht, werden damit die örtlichen Finanzämter in Verbindung gebracht, weil diese verschiedene Steuern erheben. Dabei sind sie gar nicht für alle zuständig.

Unterschiedliche Zuständigkeit

Finanzämter sind staatliche Einrichtungen, welche im Auftrag eines Bundeslandes Steuern erheben und verwalten. Als Teil der bundesweiten bestehenden Steuerbehörden dienen sie dazu, die vom Staat erhobenen Abgaben zu berechnen, von den Zahlungspflichtigen einzuziehen und eventuelle Widersprüche zu bearbeiten. Steuern bilden eine wesentliche Einnahme des Staates. Er hat Finanzämtern die Aufgaben zugeteilt, diese Einnahmen für den jeweiligen Landeshaushalt entsprechend der Steuergesetzgebung zu sichern. Finanzämter sind unter anderem für die Erhebung der Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Kfz-Steuer verantwortlich. Nicht zuständig sind sie zum Beispiel für die Hundesteuer oder die Steuer auf das Betreiben von Glücksspielautomaten. Denn dabei handelt es sich um kommunale Steuerarten, welche durch Städte und Gemeinden selbst erhoben werden. Ebenso sind Finanzämter nicht für die Erhebung der Mineral- oder Tabaksteuer zuständig, denn das sind zum Beispiel Bundessteuern. In Deutschland gibt es derzeit circa 600 Finanzämter.

Organisation der Finanzverwaltungen

Die deutschen Finanzämter, so auch das Finanzamt Aschaffenburg, sind in der Regel für ein bestimmtes regionales Gebiet, eine Stadt oder einen Stadtteil zuständig. Die Steuerpflicht von Bürgern und Unternehmen richtet sich nach ihrem Wohnort oder dem Firmensitz. Finanzämter sind in verschiedene Abteilungen untergliedert, die sich nach Steuerart und Sachgebieten richten. Der Steuerpflichtige hat dem zuständigen Finanzamt je nach Steuerart in einem bestimmten Zeitraum eine Steuererklärung einzureichen. Dazu bedienen sich Bürger und Unternehmen, Vereine oder Institutionen häufig eines Steuerberaters. Diese sind nicht Mitarbeiter des Finanzamtes. Die Behörde wiederum hat aber ebenso die Pflicht, Steuerpflichtige in Sachfragen zu informieren. Nach Abgabe der Steuererklärung prüfen Mitarbeiter des Finanzamtes diese und erstellen einen Steuerbescheid. Gegen diesen können Steuerpflichtige binnen Monatsfrist Widerspruch einlegen. Sollte es zu keiner Einigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem kommen, bleibt der Klageweg. Für solche gerichtlichen Einlassungen sind Finanzgerichte zuständig. Diese sind wiederum kein Teil des Finanzamtes, sondern gehören zur Justiz.

Zahlung von Steuern

Werden Steuern fristgemäß bezahlt verwaltet das Finanzamt das Geld im Auftrag des Staates. Erfolgen Zahlungen nicht fristgemäß oder bleiben sie teilweise oder komplett aus, dann hat ein Finanzamt die Aufgabe, säumige Steuern einzutreiben. Dieses geschieht notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung. Allerdings sind die Mitarbeiter der Finanzämter angehalten, auch angemessene Teilzahlungen von Steuerpflichtigen zu akzeptieren. Zudem gehört es zu den Aufgaben der Finanzämter, die abgegebenen Erklärungen von Bürgern und Unternehmen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Das geschieht unter anderem durch teils unangekündigte Prüftermine beim Steuerpflichtigen vor Ort.

Fazit

Finanzämter erheben Steuern per Gesetz, berechnen sie auf Grundlage der eingereichten Erklärungen und der aktuell gültigen Steuertabellen. Finanzämter erlassen Steuerbescheide und ziehen die darin geforderten Steuern ein. Die erhobenen und vereinnahmten Steuern werden durch die Finanzbehörde verwaltet.

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