Eigenhändige Unterschrift bei Vorsteuer Vergütungsantrag von Unternehmer aus Drittstaaten
Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift bei Vorsteuer- Vergütungsanträgen von in Drittstaaten ansässigen Unternehmern
Leitsatz: Der Antrag auf Vorsteuervergütung eines im Drittland ansässigen Unternehmers erfordert – anders als der eines im Unionsgebiet ansässigen Unternehmens – dessen eigenhändige Unterschrift (Abgrenzung zum EuGH-Urteil C-433/08, Yaesu Europe BV, Slg. 2009, I-11487).
Urteil vom 08.08.2013 Für allgemein anwendbar erklärt durch BMF am 20. 12. 2013
Bundesfinanzhof, V-R-3/11