Firmengründung

Firmengründung

Unter Firmengründung, Existenzgründung bzw. Unternehmensgründung versteht man die Realisierung der beruflichen Selbstständigkeit.

Neben der beruflichen Wahl einer Selbstständigkeit kommt auf den Unternehmer auch eine Veränderung im Lebensalltag zu. Denn bei einer Existenzgründung sind nicht nur Fachkompetenz, sondern auch Selbst- und Methodenkompetenz notwendig. Der Unternehmensgründer muss in der Lage sein, Verkaufsgespräche professionell zu führen, Marktbeobachtung betreiben und Einschätzungen von Chancen und Risiken vornehmen zu können. Er muss private Vorsorge bei Unfällen, alter etc treffen können, also Rücklagen bilden. Kommunikation mit Ämtern, Behörden und Verbänden muss der Unternehmensgründer ebenso beherrschen, wie das Erstellen von Kalkulationen und Vorgaben. Außerdem benötigt der Unternehmer Selbstdisziplin sowie Motivation. Ein Existenzgründer muss sich gut überlegen, ob er all die vorbenannten Attribute besitzt und erfüllen kann, die die Grundlage für ein erfolgreiches Unterfangen sind.

Formaljuristisch beginnt eine Firmengründung mit der Gewerbeanmeldung bzw. mit der Anmeldung beim Finanzamt, womit der erste Gründungsschritt vollzogen wäre. Danach muss der Unternehmensgründer eine Mitgliedschaft entweder mit der Industrie- und Handelskammer oder aber der Handwerkskammer eingehen. Die Mitgliedschaft in einem der beiden Kammern ist Pflicht und richtet sich nach der jeweiligen Branche. Der Unternehmer muss darauf achten, dass für zulassungspflichtige Handwerke ist ein Meisterbrief erforderlich. Diese Qualifikation kann bei der zuständigen Handwerkskammer in Form eines Kurses oder Lehrgangs, der sich oft über mehrere Monate hinzieht, erworben werden. Waffenhändler, Apotheker oder Versicherungsvermittler benötigen beispielsweise eine Erlaubnis von der zuständigen IHK, um ein Gewerbe betreiben zu können. Bei einer Gewerbeanmeldung werden jedoch in der Regel die Kammern, Finanzämter sowie die Berufsgenossenschaften automatisch vom Gewerbeamt über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit informiert.

Um Fördergelder oder Existenzgründungsdarlehen zu erhalten, muss der Unternehmer einen Geschäftsplan erstellen und einreichen. Dies sollte vor der Gewerbeanmeldung geschehen. ein Geschäftsplan enthält detaillierte Informationen und Zahlen zu Produkt, Markt, etc. Unternehmer sowie Existenzgründer werden von Bund und Ländern unterstützt. Selbst Arbeitslosengeld I Bezieher haben die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss für die Dauer von 15 Monaten zu beantragen, wenn sie durch die Selbstständigkeit den Bezug von Arbeitslosengeld I nicht mehr benötigen würden.

Dennoch, eine Existenzgründung bedarf einer reiflichen Überlegung und sollte auf keinen Fall überstürzt beantragt werden. Nur wer seine Geschäftsidee gut durchdenkt und sich selbst immer wieder vorantreiben kann, sollte den Schritt in die Selbstständigkeit auch tatsächlich wagen. Selbstständigkeit bedeutet Arbeit, in den ersten Jahren zumeist rund um die Uhr. Dessen muss man gewachsen sein.

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