Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freien Berufen

 

Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Geldanlagen von Freiberuflern

Zwar können auch Freiberufler grds. gewillkürtes BV bilden. Dies gilt für Geldgeschäfte aber nur, wenn dafür ausschließlich betriebliche Gründe maßgeblich sind.

Sollen Geldanlagen als gewillkürtes BV eines Freiberuflers behandelt werden, sind an den Nachweis der Betriebsbezogenheit strenge Anforderungen zu stellen.

Geldgeschäfte, die ihrer Art nach zu Einkünften i. S. des § 20 EStG führen, können zwar gewerbliche Einkünfte sein, erfüllen aber regelmäßig nicht die Anforderungen an eine selbständige Tätigkeit i. S. des § 18 EStG.

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen, Geldgeschäfte ausnahmsweise der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind.

Niedersächsisches Finanzgericht, 12-K-39/12 Urteil vom 03.06.2014

 

Ob gewillkürtes Betriebsvermögen vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden. Für Fragen steht unsere Expertin für Steuerrecht Frau StB Neschenz Ihnen gerne zur Vefügung.

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