Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) die Steuern aus einer Betriebsprüfung glätten.

BFH zum Investitionsabzugsbetrag – nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen – Wahrung des sog. Finanzierungszusammenhangs

Leitsatz

Der Senat lässt offen, ob das Merkmal des sog. Finanzierungszusammenhangs auch im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG 2002 n. F. (i. d. F. des UntStRefG 2008) zu prüfen ist. Das Merkmal ist jedenfalls nicht deshalb zu verneinen, weil die nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags lediglich der Kompensation eines durch die Betriebsprüfung veranlassten Mehrergebnisses dient, ohne dass hiermit eine weitergehende Zielsetzung – wie beispielsweise der Erhalt einer privaten Steuervergünstigung außerhalb der investitionsbezogenen Förderung des § 7g EStG 2002 a. F. – verknüpft wird (Bestätigung der Rechtsprechung; Abweichung vom BMF-Schreiben vom 20. November 2013, BStBl I 2013, 1493, Rz 26).

BFH, Urteil I R 31/15 vom 28.04.2016 BFH, Urteil I R 31/15 vom 28.04.2016

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