Notwendigkeit einer Überschussprognose zur Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht in den Fällen verbilligter Vermietung

Notwendigkeit einer Überschussprognose zur Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht in den Fällen verbilligter Vermietung

Die Notwendigkeit einer Überschussprognose zur Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht in den Fällen verbilligter Vermietung zwischen 50 % (bis 2003) bzw. 56 % (ab 2004) und 75 % ist bis 2011 nicht durch die Neuregelung des § 21 Abs. 2 EStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 entfallen.

Finanzgericht Hamburg, 3-K-211/12 Urteil vom 19.09.2013

 

Hinweis:

Gerade bei Verträgen mit nahen Angehörigen schaut das Finanzamt immer genau hin, daher sollten Sie diese Verträge z.B. (Darlehenvertrag, Arbeitsvertrag im Vorfeld mit dem Steuerberater abgestimmt sein.

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