Steuerhinterziehung: Regeln für Selbstanzeige werden verschärft

Bund und Länder wollen Ernst machen mit strengeren Vorgaben für die strafbefreiende Selbstanzeige. Die Finanz-Staatssekretäre einigten sich am Donnerstag in Berlin nach Angaben von Teilnehmern im Grundsatz darauf, die Verjährungsfrist zu verlängern und den Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung zu erhöhen.

Eine endgültige Einigung steht aber noch aus. Über die Empfehlungen der Staatssekretäre soll nun abgestimmt werden; sie sollen dann der Finanzministerkonferenz zugeleitet werden. Diese werde sich voraussichtlich am 27. März damit befassen, hieß es.

Die Staatssekretäre sprachen sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige aus – unter deutlich verschärften Bedingungen. Im Detail bestünden aber noch unterschiedliche Auffassungen.  

Quelle Haufe Online Redaktion Verlag

 

Was bedeutet das für Sie:

Der Staat erhöht den Druck auf Steuerhinterzieher, so soll der Nacherklärungszeitraum von fünf auf zehn Jahre erweitert werden, dies wurde bereits im Koalitionsvertrag so vereinbart. Damit wird die strafbefreiende Selbstanzeige erheblich teurer, den der Aufwand, Daten die zehn Jahre zurückliegen aufzuarbeiten wird enorm sein, zusätzlich werden dann auch für den gesamten Zeitraum die Nachzahlungszinsen fällig, die ebenfalls erhöht werden sollen. Ein weiteres Risiko Aufgrund der Erweiterung des Nacherklärungszeitraums ist, dass die Nacherklärung nicht vollständig ist – dann haben Sie das Risiko das die Anzeige nicht strafbefreiend wird – siehe Uli Hoeness.

Wollen Sie steuerehrlich werden, dann drängt die Zeit. Wir helfen Ihnen gerne.

 

 

 

 

 

 

 

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