Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen an ehemaligen Mitunternehmer
Pensionsrückstellung bei Personengesellschaften
Die korrespondierende Bilanzierung von Pensionsansprüchen eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und der Gesamthandsbilanz ist auch nach Ausscheiden des Gesellschafters fortzuführen, weil § 15 Abs. 1 Satz 2 EStG nach dem Ausscheiden geleistete Pensionszahlungen den während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft bezogenen Sondervergütungen gleichstellt.
Bundesfinanzhof, IV-R-14/11 Urteil vom 06.03.2014