Steuertourismus internationaler Konzerne in die Schranken weisen

Finanzausschuss des Bundesrates stimmt für nationale Lizenzschranke

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am 23.02.2017 für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung – der unter anderem die Einführung einer nationalen Lizenzschranke vorsieht – gestimmt. „Internationale Konzerne nutzen häufig die unterschiedlichen steuerlichen Vorschriften und Steuersätze in verschiedenen Staaten, um Gewinne dort anfallen zu lassen, wo sie möglichst niedrig besteuert werden. Mit der Entscheidung des Finanzausschusses des Bundesrates sind wir in Deutschland auf unserem Weg hin zu einer wirksamen Gesetzgebung gegen Steuerflucht einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Der Steuertourismus internationaler Großkonzerne muss endlich beendet werden. Wir müssen ihn wortwörtlich in die Schranken weisen. Deshalb begrüße ich die heutige Entscheidung außerordentlich.“ Das sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am Rande der Sitzung in Berlin.

Zu den Steuergestaltungspraktiken international operierender Unternehmen:

Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte: Sie spielen bei den Steuergestaltungspraktiken international operierender Unternehmen vielfach eine wichtige Rolle. Denn sie lassen sich besonders einfach auf andere Rechtsträger und über Staatsgrenzen hinweg übertragen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Staaten in Europa besondere Steuerregeln geschaffen haben, die es den Unternehmen ermöglichen, Lizenzeinnahmen besonders niedrig zu besteuern. Man spricht hier von sog. Patent- oder Lizenzboxen. „Patente werden dort gehalten, wo die Besteuerung am niedrigsten ist. Steuern werden also nicht dort gezahlt, wo Forschung, Entwicklung oder Produktion geleistet werden. Das ärgert mich seit langem, denn uns entgehen dadurch nicht nur Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe. Es ist auch ungerecht und unfairer Wettbewerb, denn die vielen Klein- und Mittelbetriebe in Deutschland können diese Tricks internationaler Konzerne nicht anwenden und zahlen die höhere Steuerlast in Deutschland“, erklärte der Finanzminister.

„Zwar hat man sich auf Ebene der EU und der OECD auf Maßnahmen geeinigt, die diesen Praktiken zukünftig den Garaus machen sollen, doch diese greifen für bestehende Systeme erst ab Sommer 2021“, berichte Dr. Thomas Schäfer. Schäfer sagte weiter:

Ergänzende nationale Abwehrmaßnahmen nötig

„Deshalb weist die Hessische Landesregierung schon seit längerer Zeit darauf hin, dass diese großzügigen Übergangsregeln einen wirksamen und schnellen Erfolg gegen Gewinnverlagerungen mithilfe von Lizenzzahlungen verhindern und es daher ergänzender nationaler Abwehrmaßnahmen bedarf.“

So hat Hessen bereits im Sommer 2015 eine Bundesratsinitiative eingebracht, die die Einführung einer nationalen Lizenzschranke im Kampf gegen Steuerschlupflöcher vorsieht. Darüber hinaus hat Hessen im Sommer 2016 erfolgreich seinen Einfluss über die Finanzministerkonferenz (FMK) geltend gemacht. Ende Juni hat sich die FMK für eine Lizenzschranke ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden. Das Ergebnis ist der vor kurzem von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf: Dieser nimmt Lizenzzahlungen in den Blick, die von Deutschland aus ins Ausland geleistet werden und dort im Rahmen einer Patent- oder Lizenzbox niedrig besteuert werden. Entspricht die Box nicht oder noch nicht den Vorgaben der internationalen Einigung, greift die nationale Lizenzschranke. Im Ergebnis wird dann staatenübergreifend eine Steuerbelastung von 25 % sichergestellt.

Unnachgiebige Überzeugungsarbeit Hessens

„Es hat einige Zeit gedauert, bis sowohl der Bund als auch die Mehrheit der Bundesländer von der Notwendigkeit einer nationalen Lizenzschranke überzeugt waren. Wenn wir jetzt die erforderlichen Mehrheiten hierfür hinbekommen, ist das auch der unnachgiebigen Überzeugungsarbeit Hessens geschuldet. Dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Doch ich wünsche mir neben einer nationalen Lizenzschranke auch eine verbesserte Forschungsförderung“, betonte Finanzminister Thomas Schäfer.

Die neuen Regelungen, die auf EU-Ebene und Ebene der OECD-Staaten spätestens ab Sommer 2021 greifen, fordern, dass zukünftig in den „Patentbox-Staaten“ auch tatsächlich Forschung und Entwicklung stattfindet. Dies birgt nach Ansicht Hessens die Gefahr, dass Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auch aus Deutschland in diese Staaten verlagert wird. „Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass der Finanzausschuss heute zudem für einen Entschließungsantrag, der eine stärkere Forschungsförderung in Deutschland zum Ziel hat, stimmte. Es geht darum die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschlands aufrechtzuerhalten. Das ist fundamental wichtig für die Unternehmen in unserem Land“, so Dr. Thomas Schäfer abschließend.

 

Quelle: Finanzministerium Hessen, Mitteilung vom 23.02.2017

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