Existenzgründer bevorzugen die GmbH

Die Wahl der Rechtsform ist für Existengründer und Start-ups in Deutschland eine entscheidende Weichenstellung, die nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche, finanzielle und organisatorische Implikationen hat. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat sich dabei als besonders beliebte Wahl herauskristallisiert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und umfassen sowohl die Haftungsbeschränkung als auch die Flexibilität und das Ansehen dieser Rechtsform.

### Personen- versus Kapitalgesellschaft

In Deutschland lassen sich die möglichen Rechtsformen grundlegend in Personen- und Kapitalgesellschaften unterteilen. **Personengesellschaften** wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) sind insbesondere durch die persönliche Haftung ihrer Gesellschafter charakterisiert. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, was ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen kann.

**Kapitalgesellschaften** wie die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) bieten hingegen eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Diese Rechtsformen sind juristische Personen, die als solche Träger von Rechten und Pflichten sind. Die Gesellschafter haften nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen, was ein wesentliches Sicherheitsnetz für Unternehmer darstellt.

### Haftungsbeschränkung als Kernvorteil

Die Haftungsbeschränkung ist ein zentraler Vorteil der GmbH. Sie schützt das Privatvermögen der Gesellschafter vor geschäftlichen Verbindlichkeiten und Risiken. Diese Sicherheit ist insbesondere in der volatilen Anfangsphase von Start-ups von unschätzbarem Wert. Allerdings ist die Haftungsbeschränkung nicht von Beginn an gegeben, sondern tritt erst mit der Eintragung der GmbH ins Handelsregister in Kraft. Bis dahin besteht bei Geschäften, die vor der Eintragung getätigt werden, eine persönliche Haftung der Gesellschafter.

### Trennung von Geschäftsführung und Gesellschafterstellung

Ein weiterer Vorteil der GmbH ist die Möglichkeit, die Geschäftsführung von der Gesellschafterstellung zu trennen. Dies ermöglicht eine professionelle Unternehmensführung durch fachkundige Dritte, ohne dass diese am Kapital der Gesellschaft beteiligt sein müssen. Diese Trennung bietet auch eine flexible Gestaltungsmöglichkeit in Bezug auf die Beteiligung von Investoren und die Aufgabenverteilung innerhalb des Unternehmens.

### Flexibilität und Verlässlichkeit

Die GmbH bietet eine beträchtliche Flexibilität in der Gestaltung der Unternehmensstruktur und der Kapitalverhältnisse. So können unterschiedliche Anteilsklassen und damit verbundene Rechte geschaffen werden, die es ermöglichen, auf spezifische Bedürfnisse von Investoren oder Gesellschaftern einzugehen. Diese Flexibilität wird ergänzt durch die Verlässlichkeit und das Ansehen, das die Rechtsform der GmbH im Geschäftsverkehr genießt. Sie signalisiert Seriosität und Beständigkeit, was insbesondere bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern und Investoren von Vorteil sein kann.

### Steuerliche Aspekte

Die GmbH unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer, was gegenüber der sofortigen Besteuerung von Gewinnen bei Personengesellschaften auf der Ebene der Gesellschafter steuerliche Vorteile bieten kann. Die Steuerbelastung kann insgesamt geringer ausfallen, und im Unternehmen bleibt mehr Kapital für Investitionen und Wachstum.

### Gründung und Start mit der GmbH oder UG

Die Gründung einer GmbH ist mit notariellen Formalitäten und Kosten verbunden, bietet aber auch Klarheit und Rechtssicherheit von Beginn an. Die UG (haftungsbeschränkt) stellt eine Sonderform der GmbH dar, die mit geringerem Stammkapital gegründet werden kann und sich daher besonders für Gründungen mit begrenzten Mitteln eignet.

vorheriger Beitrag 20 Jahre Steuerberater –…
nächster Beitrag Wir sind Gold Partner von Sevd…