Netto Entgelt Optimierung

Mehr Geld in der Tasche haben durch eine kluge Netto-Lohn-Optimierung

Die Netto-Entgelt-Optimierung zielt darauf ab, dass der Arbeitnehmer möglichst große Anteile des Lohns oder Gehalts steuerfrei erhält. Für die Netto-Lohn-Optimierung stellt das deutsche Recht verschiedene Wege zur Verfügung, die sich recht gut auch miteinander kombinieren lassen. Der Aufbau von Vermögen und geldwerte Leistungen sind die Schwerpunkte, wenn größere Beträge lohnsteuerfrei zur Auszahlung kommen sollen.

 Netto-Lohn-Optimierung über Entgeltumwandlung

 Lohnsteuerfrei sind die Beträge, die im Rahmen der Netto-Entgelt-Optimierung in eine betriebliche Altersvorsorge gegeben werden. Sie darf der Arbeitnehmer nicht nur steuerfrei vereinnahmen, sondern muss darauf auch keine Sozialabgaben zahlen. Die rechtlichen Grundlagen für diese Form der Netto-Lohn-Optimierung finden sich im Paragrafen 1 BtrAVG in Verbindung mit den Paragrafen 1 SVeV und 3 EStG. Der Arbeitnehmer kann sogar auf eine derartige Netto-Lohn-Optimierung klagen, damit er steuerfrei beispielsweise tarifliche Erhöhungen für sich verbuchen kann. Für diese Form der Netto-Entgelt-Optimierung werden im Alltag die Begriffe Entgeltumwandlung, Lohnumwandlung und Gehaltsumwandlung verwendet. Wissenswert ist, dass hier nur bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei umgewandelt werden dürfen.

  Netto-Entgelt-Optimierung über Rabattfreibeträge

 Soll eine Netto-Lohn-Optimierung über Sachbezüge dazu führen, dass Teile des Entgelts lohnsteuerfrei bleiben, ist eine Pauschale von 1.080 Euro pro Jahr zu beachten. Sie wird als Rabattfreibetrag bezeichnet. Welche konkreten Beträge steuerfrei sind, ist im Paragrafen 8 EStG geregelt. Auch Leistungen zur Verköstigung und Unterkunft können vom Arbeitnehmer im Rahmen der Netto-Entgelt-Optimierung lohnsteuerfrei abgegeben werden. Hier müssen die Regelungen des Paragrafen 17 des SGB IV beachtet werden. Unter diese Netto-Lohn-Optimierung über geldwerte Leistungen fallen beispielsweise verschiedene Gutscheine sowie die Ausgabe von Aktienoptionen. Auch die private Nutzung eines Dienstwagens kann als Entgeltumwandlung und damit als Möglichkeit der Netto-Entgelt-Optimierung angewendet werden. Weitere Chancen, Teile des Entgelts lohnsteuerfrei zu bekommen, bestehen durch die Vergabe von Deputaten. Ein Beispiel sind hier die kostenlosen Briketts, die Arbeitskräfte im Bergbau über lange Zeit hinweg steuerfrei vom Arbeitgeber beziehen konnten.

 Geschenke und Sachprämien zur Netto-Lohn-Optimierung nutzen

 Wer diese Chance auf eine Netto-Entgelt-Optimierung anwenden möchte, sollte die Bestimmungen des Paragrafen 3 EStG kennen. Danach sind beispielsweise Weihnachtsgeschenke lohnsteuerfrei, sofern sie vom Arbeitgeber an alle Mitarbeiter verteilt werden. Steuerfrei sind hier jedoch nur Geschenke, die einen Wert von 186 Euro nicht übersteigen. Beachtenswert bei dieser Netto-Lohn-Optimierung eine Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats aus dem Jahr 2004, die mit dem Aktenzeichen RV/1272-W/02 veröffentlicht wurde. Sie sagt aus, dass Geschenke, die an einzelne Mitarbeiter bei der Netto-Entgelt-Optimierung vergeben werden, eventuell nur teilweise lohnsteuerfrei sein können. Ebenso gibt es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs unter dem Aktenzeichen 91/14/0060 aus dem Jahr 1991, nach der Warengutscheine als nicht steuerfrei eingestuft wurden, die ein Dienstleister im Rahmen eines Jubiläums an seine Mitarbeiter ausgegeben hatte.

 Netto-Lohn-Optimierung durch Vorzugsaktien

 Vorzugsaktien haben bei der Netto-Entgelt-Optimierung gleich mehrere Vorteile. Teile des Entgelts können lohnsteuerfrei vereinnahmt werden und gleichzeitig steigt über das Interesse an den späteren Renditen die Motivation der Mitarbeiter, bei der täglichen Arbeit gute Leistungen zu bringen. Was konkret als steuerfrei behandelt wird, ist im Paragrafen 3 EStG geregelt. Lohnsteuerfrei können seit 2009 beispielsweise Aktien bis zu einem Wert von 360 Euro ausgegeben werden. Zuvor war nur ein Betrag von 135 Euro steuerfrei. Für diese Form der Netto-Lohn-Optimierung können seit der Neuregelung die Aktien aller zu einem Konzern gehörenden Unternehmen genutzt werden. Bis 2010 war die Gehaltsumwandlung in Vorzugsaktien zur Netto-Entgelt-Optimierung nicht zulässig. EU-Gesetze haben dafür gesorgt, dass dieses Verbot aufgehoben worden ist.

 Dies sind nur ein paar von vielen steuerfrei und sozialversicherungsfreien Entgeltbausteinen.

 Fazit: Netto-Lohn-Optimierung ist bei jedem Arbeitnehmer möglich

 Selbst wenn ein Arbeitnehmer die genannten Grenzen für die verschiedenen Arten der Netto-Entgelt-Optimierung überschreitet, können Teile des Lohns in Form von geldwerten Leistungen steuerfrei erzielt werden. Die Auflistung der Varianten ist nicht abschließend, denn es käme neben der privaten Nutzung eines Dienstwagens auch die private Nutzung von Diensttelefonen oder mobilen Computern in Frage. Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter beispielsweise auch dadurch, dass kostenfrei Nutzfahrzeuge für Umzüge ausgeliehen werden können oder in einer unternehmenseigenen Verkaufsstelle besondere Rabatte gegenüber den Preisen im Einzelhandel gewährt werden.

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