Rechtsformberatung

Rechtsformberatung

Bei einer Rechtsformberatung geht es für den Klienten um die Wahl der richtigen Gesellschafts- beziehungsweise Rechtsform entweder für ein zu gründendes Unternehmen oder bei einem bestehenden Unternehmen, das ins alte Korsett nicht mehr hineinpasst. Ursächlich hierfür können beispielsweise Restrukturierungsmaßnahmen, der Verkauf oder Kauf und auch eine Expansion sein.

Durchführung der Rechtsformberatung

Um die Rechtsformberatung angemessen durchzuführen, bedarf es mehrerer Schritte und auch des Durchrechnens von finanziellen Szenarien. Am Ende kann sich der Klient für die kostenseitig attraktivste, aber auch juristisch plausibelste Rechtsform entscheiden. Die Schritte sind:

  • 1. Analyse:
    Rechtsform-Check, der künftige Pläne, Geschäftsentwicklungen und Möglichkeiten berücksichtigt, Analyse von Steuerrecht, Organisation, Haftung, Flexibilität, Finanzierung, Offenlegung und Transaktionen
  • 2. Auswertung:
    Aufzeigen infrage kommender Gesellschaftsformen inklusive steuerlicher Vor- und Nachteile, Steuerlastvergleich verschiedener Gesellschaftsformen, Kostenalternativen

Welche Rechtsformen kommen infrage?

 Es gibt unterschiedlichste Rechtsformen vom Einzelunternehmer bis zur Aktiengesellschaft, einige kommen in Deutschland nur selten zur Anwendung. Zu den gebräuchlichsten zählen die UG (haftungsbeschränkt), GbR, Limited, die GmbH und die AG.

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Diese Rechtsform erweist sich als kostengünstig und entsteht praktisch automatisch, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsame wirtschaftliche Zwecke verfolgen (§§ 705 ff. BGB). Hierzu muss nicht einmal eine Gründungsvereinbarung oder ein schriftlicher Vertrag vorliegen, auch ein Registereintrag ist nicht nötig. Der Vertrag wird zwar empfohlen, bei dessen Fehlen gelten indes im Zweifel gesetzliche Vorschriften zur Vertretung, Leistung und Gewinnverteilung. Die GbR muss im gesonderten Feststellungsverfahren eine Jahressteuererklärung abgeben und entsprechend des vom Finanzamt festgelegten Turnus´ ihre Umsatzsteuererklärungen liefern. Nachteilig ist die Haftung durch das Privatvermögen der Gesellschafter.
  • UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt): Die sogenannte Mini-GmbH kann mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, es sind für die Gründung Register- und Notarkosten zu tragen. Die Haftung beschränkt sich zunächst auf die Einlage, allerdings müssen Gewinnanteile bis zur GmbH-Haftungssumme von 25.000 Euro gebildet werden.
  • Limited nach englischem Recht: funktioniert wie die UG und als Ein-Personen-Gesellschaft sogar gänzlich ohne Stammkapital, seit der Einführung der UG im Jahr 2008 kaum noch genutzt
  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Hier sind ein Gesellschaftervertrag und eine Gründungsversammlung erforderlich, als Stammkapital müssen 25.000 Euro eingelegt werden, die aber in der Gründungsphase nur zur Hälfte in bar aufzubringen sind. Der Rest können Investitionsgüter sein. Die Gesellschaft haftet nur bis zur Höhe des Stammkapitals.
  • AG (Aktiengesellschaft): Gründung auf Aktien, was in einer Gründungsphase eher ungewöhnlich und nicht plausibel erscheint. Es muss ein Grundkapital von 50.000 Euro eingelegt werden, auch entstehen bei der Gründung recht hohe Kosten. Allerdings generiert eine Aktiengesellschaft große Vorteile hinsichtlich der Mitarbeiterbeteiligung. Diese können Aktien des eigenen Unternehmens erwerben und werden damit automatisch am Gewinn (aber auch am Verlust) beteiligt.

Gerne Beraten wir Sie welche Rechtsform für Sie optimal ist.

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