Erwerb eigener Anteile – Schenkungsteuer

Schenkungsteuer bei Erwerb eigener Anteile durch GmbH

Der Erwerb eigener Geschäftsanteile durch eine GmbH erfüllt keinen schenkungsteuerlichen Tatbestand, selbst wenn der für den Erwerb gezahlte Kaufpreis unter dem gemeinen Wert der Anteile liegt. Dieses gilt jedenfalls vor Einführung des § 7 Abs. 8 ErbStG.

Finanzgericht Köln, 9-K-879/12 Urteil vom 14.05.2014

vorheriger Beitrag Erbschaftssteuerfreibetrag auc…
nächster Beitrag Grundsteuerpflicht bei Vermiet…