Splittingtarif für Alleinerziehende ?

 

BFH anhängig zur Frage Splitting, Außergewöhnliche Belastung, Leistungsfähigkeit, Ehe und Familie, Zumutbare Belastung, Alleinerziehende

Rechtsfrage:

1. Ist die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif gemäß § 25 EStG anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif gemäß §§ 26, 26b EStG als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz (der Ehe und) der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG anzusehen?

2. Ist die Kürzung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG um die sog. zumutbaren Belastungen gemäß § 33 Abs. 3 EStG als Verstoß gegen das aus Art. 3 GG abzuleitende Leistungsfähigkeitsprinzip anzusehen?

Bundesfinanzhof, III-R-62/13 Anhängiges Verfahren vom 21.02.2014

 

Derzeit ist obiges Verfahren anhängig, sollten Sie betroffen sein, können Sie gegen Ihren Steuerbescheid mit Hinweis auf das Aktenzeichen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

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