Tipp – Vorsteuervergütungsverfahren

Vorsteuervergütungsanträge rechtzeitig übermitteln (Tipp)

Die Antragsfrist für Vorsteuervergütungsanträge ist gewahrt, wenn diese spätestens am 30. September beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen. Die Anträge werden beim BZSt automatisch verarbeitet. Falls kurz vor dem Frist-Ende kein Serverlauf und damit keine Verarbeitung erfolgt, erhält der Antrag das Datum des Folgetags und wird mit diesem Datum an den Erstattungsstaat weitergeleitet. Der Erstattungsstaat kann dann die Erstattung aufgrund des Fristablaufs ablehnen. Dem Antragsteller bleibt nur noch die Möglichkeit, im Einspruchsverfahren direkt mit dem Erstattungsstaat die Erstattung herbeizuführen.

Frist-Ende für Vorsteuervergütungsdaten aus dem Jahr 2014 Damit die fristgerechte Übermittlung Ihrer relevanten Vorsteuervergütungsdaten vom BZSt an die Antragsländer sichergestellt ist, sollten Sie Ihre Daten so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30.09.2015 12:00, an das BZSt übertragen. Die Frist zur Einreichung Ihrer Vorsteuervergütungsdaten 2014 endet am 30.09.2015.

Hinweis: Im Rahmen der digitalen Finanzbuchführung prüfen wir Vorsteuervergütungssachverhalte bereits bei der laufenden Erstzellung der Finanzbuchhaltung.

 

Quelle. Datev

vorheriger Beitrag Darlehen einer Personengesells…
nächster Beitrag Interessante Gestaltung bei Gm…