Ab 2025 kommt die elektronische Rechnungsstellung im B2B Bereich
Ab 2025 wird in Deutschland eine bedeutende Veränderung im Geschäftsverkehr eingeführt: Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Diese Neuerung, resultierend aus dem am 22. März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz, markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
Diese Umstellung verpflichtet alle in Deutschland ansässigen Unternehmer, ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen für inländische B2B-Umsätze zu empfangen und ab dem 1. Januar 2026 auch zu versenden. Elektronische Rechnungen, kurz eRechnungen, müssen ein strukturiertes elektronisches Format aufweisen, das ihre automatisierte und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dadurch unterscheiden sie sich deutlich von herkömmlichen Papierrechnungen oder einfachen PDF-Rechnungen. Es ist zu beachten, dass ab 2025 PDF-Rechnungen nicht mehr den Status einer eRechnung haben werden, sondern als „sonstige Rechnungen“ gelten【21†source】【22†source】.
Viele Handwerksbetriebe, die bereits jetzt aufgrund ihrer Verträge mit der öffentlichen Hand eRechnungen nutzen, berichten von erheblichen Erleichterungen sowohl für den Rechnungssteller als auch den Rechnungsempfänger. Die Umstellung auf eRechnungen ermöglicht eine weitgehend automatisierte Rechnungsverarbeitung, die sowohl Zeit als auch Ressourcen spart【22†source】.
Die Bundesregierung hat eine gestaffelte Einführung vorgesehen, um den Unternehmen genügend Zeit für die Umstellung zu geben. In den Jahren 2025 bis 2027 sind bestimmte Übergangsregelungen gültig, die es Unternehmen erlauben, neben eRechnungen auch Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungsformate zu verwenden, sofern der Empfänger zustimmt. Ab dem Jahr 2028 werden dann ausschließlich eRechnungen, die den neuen Anforderungen genügen, akzeptiert【21†source】.
Nicht alle Rechnungen fallen unter die eRechnungspflicht. Ausgenommen sind beispielsweise Rechnungen über steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen über Fahrausweise. Unternehmen aller Größen sind von der neuen Regelung betroffen und sollten sich rechtzeitig mit den Anforderungen und notwendigen Anpassungen befassen【21†source】.
Die Einführung der eRechnungspflicht stellt einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft dar. Sie zielt darauf ab, den Rechnungsverkehr zu vereinheitlichen und zu digitalisieren, was letztlich zu einer effizienteren und schnelleren Abwicklung führen soll. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch auch, dass sie ihre Systeme anpassen und gegebenenfalls in neue Softwarelösungen investieren müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.