Außergewöhnliche Belastung: Ärztliche Verordnung, Wassergymnastik, Fitnessstudiobeiträge und Funktionstraining

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten für eine ärztlich verordnete Wassergymnastik und Funktionstraining als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt werden können. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Zunächst muss die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis können die Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Des Weiteren hat der BFH klargestellt, dass die Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio, in dem die Wassergymnastik oder das Funktionstraining durchgeführt wird, ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitgliedschaft ausschließlich aus medizinischen Gründen erfolgt und die ärztliche Verordnung vorliegt.

Die Entscheidung des BFH ist von großer Bedeutung für Steuerpflichtige, die krankheitsbedingte Kosten tragen müssen. Sie eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Gesundheitsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen und dadurch die finanzielle Belastung zu mindern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle gesundheitsbezogenen Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Der BFH hat betont, dass die Maßnahme medizinisch notwendig sein muss und nicht lediglich der allgemeinen Gesundheitsvorsorge dient. Daher sind beispielsweise Beiträge für ein Fitnessstudio, die aus Gründen der allgemeinen Fitness oder Prävention gezahlt werden, nicht absetzbar.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Anerkennung von krankheitsbedingten Kosten eine sorgfältige Dokumentation und Nachweisführung erfordert. Steuerpflichtige sollten sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Bescheinigungen und Gutachten vorlegen können, um die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung zu erreichen.

Die Entscheidung des BFH bietet eine wertvolle Orientierungshilfe für Steuerpflichtige und Steuerberater. Sie zeigt auf, unter welchen Bedingungen bestimmte Gesundheitsmaßnahmen steuerlich absetzbar sind und welche Nachweise erbracht werden müssen.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung sollten Steuerpflichtige sich an einen Steuerberater wenden. Dieser kann helfen, die spezifischen Voraussetzungen zu prüfen und die notwendigen Schritte zur steuerlichen Anerkennung der Kosten zu unternehmen.

BFH v. 21.11.2024 VI R 1/23

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