Effiziente Buchhaltung mit System: Wir begleiten Sie als Ihr lexoffice Partner

Ihr Steuerberater für Lexoffice . Die Welt der Buchhaltung wird digitaler, schneller und einfacher. Immer mehr unserer Mandanten setzen auf lexoffice, eine der führenden Cloud-Lösungen für modernes Arbeiten. Das spart Zeit, schont die Nerven und schafft Raum für das Wesentliche: Ihr Kerngeschäft. Doch eine Software ist immer nur so gut wie das Zusammenspiel zwischen Unternehmen und Kanzlei. Genau hier kommen wir ins Spiel. Gemeinsam mehr erreichen: Ihre Vorteile durch unsere…

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Umsatzbesteuerung einer „Dinner-Show“

Am 29. Mai 2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) einen wichtigen Beschluss zur Umsatzbesteuerung von „Dinner-Shows“ gefasst. Im Verfahren XI B 3/23 ging es um die Frage, ob eine „Dinner-Show“, die aus einem mehrgängigen Menü und Unterhaltung durch Artisten und Musiker besteht, dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Hintergrund des Falls Die Klägerin…

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Newsletter Juli 2024

Newletter Juli 2024

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Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 07. Juni 2024 einen bedeutenden Beschluss zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gefasst. Im Verfahren VIII B 113/23 entschied der BFH, dass die Einschränkung der Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 nicht mit Art. 3 Abs.…

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Sie nutzen Lexoffice – wir auch – gerne Erstellen wir Ihren Jahresabschluss

Als offizielle Partner von lexoffice sind wir stolz darauf, unseren Mandanten eine hochmoderne Lösung für ihre Buchhaltungs- und Rechnungsanforderungen bieten zu können. Lexoffice ist eine umfassende Buchhaltungssoftware, die speziell für die Bedürfnisse von Freiberuflern, Unternehmern und Unternehmen jeder Größe entwickelt wurde. Durch die Partnerschaft mit lexoffice können wir sicherstellen, dass…

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Homeoffice ≠ Betriebsstätte 🏠💼

Gute Nachrichten für alle Homeoffice-Helden! 🎉 Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt: Dein Homeoffice gilt nicht als Betriebsstätte deines Arbeitgebers. 🏢✖️ Das gilt selbst dann, wenn dein Arbeitgeber für die Kosten und Ausstattung aufkommt oder die Räume vermietet. 🏠💻 Warum ist das wichtig? Wenn dein Homeoffice als Betriebsstätte gelten würde, könnte das…

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