Ihr Partner für Wachstum: Professionelle Steuerberatung für GmbH, GmbH & Co. KG und Mittelstand

Sie führen ein erfolgreiches Unternehmen, erzielen einen Jahresumsatz ab 100.000 EUR und suchen eine Kanzlei, die nicht nur verwaltet, sondern aktiv gestaltet? Als Experten für die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sowie Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, KG, OHG) unterstützen wir Sie dabei, steuerliche Potenziale voll auszuschöpfen und Ihre administrativen Prozesse zu verschlanken. Warum die Leiblein & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft die richtige Wahl für Ihr Unternehmen ist: Spezialisierung…

weiterlesen

Entscheidung über Gestaltungsmissbrauch bei Cum-cum-Geschäften

Das Hessische Finanzgericht hatte unter dem Aktenzeichen 4 K 890/17 nunmehr erstmalig über eine sog. Cum-cum-Gestaltung zu entscheiden, nachdem es bereits 2016 und 2017 zwei Grundsatzentscheidungen ( Az. 4 K 1684/14 und 4 K 977/14) zu Cum-Ex-Aktiengeschäften (mehrfache Erstattung einmal gezahlter Kapitalertragsteuer) getroffen hat. Bei den Cum-cum-Geschäften werden Aktien ausländischer…

weiterlesen

Urteil zu „cum/ex-Verfahren“ veröffentlicht

Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheidet denknotwendig aus. Das hat das Finanzgericht Köln mit seinem am 15.01.2020 veröffentlichten Urteil vom 19.07.2019 ( Az. 2 K 2672/17) entschieden. Das Finanzgericht Köln hat erstmalig in der Sache in einem sog. „cum/ex-Verfahren“ entschieden. Dem Rechtsstreit lagen Aktiengeschäfte zugrunde,…

weiterlesen

Blog-Archiv

Weitere informative Beiträge