Außergewöhnliche Belastung: Ärztliche Verordnung, Wassergymnastik, Fitnessstudiobeiträge und Funktionstraining

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten für eine ärztlich verordnete Wassergymnastik und Funktionstraining als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt werden können. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis können die Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Des…

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Die Ära der E-Rechnung: Was Unternehmer ab dem 01.01.2025 wissen müssen

Liebe Mandanten und Unternehmer, mit dem Beginn des neuen Jahres tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: die Einführung der E-Rechnung. Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnungsstellung zur Norm und bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Die E-Rechnung ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch effizient. Sie reduziert den Papierverbrauch…

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