Frist für Öffenlegung für Abschlüsse per 31.12.2024 verlängert

Der DStV und die Bundessteuerberaterkammer haben sich vor allem mit Blick auf die noch andauernden Corona-Schlussabrechnungen gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für einen Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen eingesetzt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilte nun der BStBK mit, dass gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025…

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Wie Unternehmer jetzt in 2025 noch Steuern sparen.

1. Ausgaben clever timen Beschreibung: Unternehmen können gezielt Betriebsausgaben in 2025 vorziehen oder Einnahmen ins Folgejahr verschieben, um die Steuerlast zu steuern. Nutzen: Durch vorgezogene Ausgaben sinkt der Gewinn im aktuellen Jahr – und somit ggf. die Steuerbelastung. Hinweis: Wichtig ist z. B., dass bei Zahlungen im Dezember die Abbuchung…

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