Petitionsausschuss gegen dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gastronomie

Am 18. Dezember 2024 sprach sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mehrheitlich gegen eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 Prozent auf sieben Prozent aus. In der Sitzung wurde eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten dafür, während die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion unterschiedliche Überweisungen der Petition an die Bundesregierung forderten.

Die öffentliche Petition aus August 2023 (ID 156895) verlangte die Beibehaltung der während der Corona-Pandemie gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants, Kitas, Schulen und Mensen. Die Petentin argumentierte, dass eine dauerhafte Senkung auf sieben Prozent eine Harmonisierung mit der europaweiten Regelung zur Besteuerung von Speisen in der Gastronomie bewirken würde, da in 23 EU-Staaten bereits ein reduzierter Mehrwertsteuersatz gilt.

Der Petitionsausschuss erkannte an, dass die Gastronomiebranche weiterhin unter schwierigen Bedingungen leidet. Während der Corona-Pandemie wurden verschiedene Hilfspakete, einschließlich der temporären Umsatzsteuersenkung, eingeführt. Diese Maßnahme war jedoch als Krisenmaßnahme befristet. Hohe Energiepreise und Personalkosten betreffen nicht nur die Gastronomie, sondern auch viele andere Branchen.

Eine dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für eine Branche ohne Sonderlasten könnte andere Branchen dazu ermutigen, ebenfalls Vergünstigungen zu fordern. Eine effiziente Steuerpolitik setzt auf niedrige Steuersätze bei breiter Bemessungsgrundlage, während punktuelle Begünstigungen zu Nachfrageverzerrungen führen.

Die temporäre Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist eine Steuersubvention, die jährliche Steuerausfälle von mehr als drei Milliarden Euro verursacht. Eine dauerhafte Anwendung würde erhebliche haushaltspolitische Herausforderungen für Bund und Länder mit sich bringen.

Eine dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen widerspricht zudem einer schlüssigen Systematik der Umsatzbesteuerung. Ausnahmen vom Normalsatz erhöhen Abgrenzungsprobleme, Verwaltungsaufwand, Wettbewerbsverzerrungen und Wohlfahrtseinbußen. Mit dem Ende der Corona-Pandemie ist die ursprüngliche krisenbezogene Begründung für die Sieben-Prozent-Besteuerung von Speisen in Restaurants entfallen.

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