Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Das Urteil vom 15. März 2023 (Az. VI R 46/20) stellt klar, dass ein häusliches Arbeitszimmer dann steuerlich berücksichtigt werden kann, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Das BFH-Urteil betont, dass die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige und Freiberufler gilt. Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und keine andere betriebliche oder berufliche Tätigkeitsstätte zur Verfügung steht.

In dem konkreten Fall hatte ein selbstständiger Steuerberater geklagt, der sein häusliches Arbeitszimmer als zentralen Ort seiner beruflichen Tätigkeit nutzte. Der BFH entschied zugunsten des Klägers und erkannte die Aufwendungen für das Arbeitszimmer als Werbungskosten an. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Steuerberater keine weiteren Büroräume angemietet hatte und seine Mandantenbesuche überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer stattfanden.

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Steuerpflichtige, die ein häusliches Arbeitszimmer nutzen. Es schafft Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen die Kosten steuerlich absetzbar sind und welche Nachweise erbracht werden müssen. Steuerpflichtige sollten ihre berufliche Nutzung des Arbeitszimmers genau dokumentieren und im Zweifelsfall steuerlichen Rat einholen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das BFH-Urteil vom 15. März 2023 eine wichtige Entscheidung für die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer darstellt. Es bietet eine klare Orientierung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler, die ihre berufliche Tätigkeit von zu Hause ausüben. Steuerpflichtige sollten die Voraussetzungen und Nachweispflichten genau beachten, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.

Urteil vom 30. Oktober 2024, II R 18/22

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