Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 07. Juni 2024 einen bedeutenden Beschluss zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gefasst. Im Verfahren VIII B 113/23 entschied der BFH, dass die Einschränkung der Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020 nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist.

Hintergrund des Falls

Die Antragsteller, ein Ehepaar, hatten im Jahr 2021 erhebliche Verluste aus Termingeschäften erlitten, die sie mit ihren Gewinnen ausgleichen wollten. Das Finanzamt (FA) erkannte jedoch nur Verluste bis zu 20.000 Euro an, während der Rest vorgetragen wurde. Das Ehepaar argumentierte, dass diese Beschränkung verfassungswidrig sei und legte Einspruch ein.

Entscheidung des Finanzgerichts

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gab dem Antrag statt und setzte die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids aus. Das Gericht äußerte erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung. Das Finanzamt legte daraufhin Beschwerde beim BFH ein.

Beschluss des Bundesfinanzhofs

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts. Bei summarischer Prüfung sah der Senat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung. Nach Ansicht des BFH verstößt die Regelung gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, da sie zu einer ungleichen Behandlung von Steuerpflichtigen führt, die Verluste aus Termingeschäften erleiden.

Auswirkungen und Bedeutung

Dieser Beschluss könnte weitreichende Folgen für die Besteuerung von Termingeschäften haben. Sollte die Regelung tatsächlich verfassungswidrig sein, müssten betroffene Steuerpflichtige ihre Verluste uneingeschränkt mit ihren Gewinnen verrechnen können. Dies würde nicht nur zu einer gerechteren Besteuerung führen, sondern auch die finanzielle Belastung für viele Anleger erheblich mindern.

Fazit

Der BFH hat mit diesem Beschluss einen wichtigen Schritt zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung unternommen. Die endgültige Entscheidung über die Regelung liegt nun möglicherweise beim Bundesverfassungsgericht. Steuerpflichtige, die von dieser Beschränkung betroffen sind, sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der [Website des Bundesfinanzhofs](https://www.bundesfinanzhof.de//de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/).

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